Weiter versuchte er, die ganze Schuld nur dem Straf- und Zivilkläger zu überwälzen und bezichtigte ihn gar der Manipulation von Beweisbildern, obwohl keine diesbezüglichen Anhaltspunkte vorliegen und daher auch nicht weiter geprüft werden müssen. Der Beschuldigte 1 selber sieht sich als Opfer, indem der Straf- und Zivilkläger ihn geschlagen und gegen ihn Pfefferspray eingesetzt habe. Eingeständnisse macht der Beschuldigte 1 nicht. Im Gesamtkontext insbesondere auch der versuchten Nötigung (siehe