So schilderte er sachlich, dass der Beschuldigte ihn mit einer Hand im Gesicht gekratzt habe, ohne den Vorfall noch zu dramatisieren. Auf sein widersprüchliches Verhalten angesprochen, wonach er noch beim zweiten Mal auf den Beschuldigten zugegangen sei, obwohl er befürchtet habe, dass dieser ein Messer dabeihaben könnte, löste er diesen Widerspruch auf, indem er seine eigene Gemütslage schilderte, wonach er in Panik geraten sei und nicht gewusst habe, was er mache und dass alles sehr schnell gegangen sei.