Dabei sei dieser einmal zu Boden und einmal auf einen Fahrradständer gefallen. Er gestand auch ein, dass er dem Beschuldigten nach dem ersten Schubser nachgegangen sei, um diesem einen zweiten zu verpassen. Plausibel konnte er auch seine beiden dokumentierten Verletzungen erklären, welche sich stimmig in die restlichen Ausführungen einbetten lassen. Hinsichtlich des angeblichen Messereinsatzes wird dem Privatkläger ebenfalls geglaubt, dass er keines eingesetzt hat. Das Gericht geht davon aus, dass wenn er im Besitze eines Messers gewesen wäre, er wohl eher dieses als «nur» den Pfefferspray eingesetzt hätte.