Weiter sind die Gegenangriffe und Diskreditierungen gegenüber dem Privatkläger hervorzuheben, in welchen der Beschuldigte diesen als Lügner und als «schlechten Menschen, der von der Justiz bestens bekannt sei» und viele Feinde habe, hinstellt. Die Aussagen des Beschuldigten zum Vorfall vom 25.01.2019 – welche in seine ständigen wahrheitswidrigen Beteuerungen der Übergabe von 10 kg Haschisch an denselben eingebettet sind – sind widersprüchlich, unlogisch, nicht nachvollziehbar und nicht glaubhaft. Es kann beweismässig nicht darauf abgestellt werden.