So gab er auch vorerst an, gar nicht mit dem Privatkläger gesprochen haben zu können, weil ihn dieser gleich mit dem Pfefferspray attackiert habe, sagte in der folgenden Einvernahme hingegen abweichend aus, er habe mit dem Privatkläger gesprochen, als dieser unvermittelt den Pfefferspray gezückt habe. Hinsichtlich eines angeblichen Messers sagte der Beschuldigte vorerst aus, der Privatkläger habe dieses in den Händen gehalten und ihn damit geschlagen, um später seine Aussage dahingehend abzuändern, dass ein Freund des Privatklägers das Messer gehalten habe und es auch dieser gewesen sein könnte, der ihn angegriffen habe.