An der Hauptverhandlung schilderte er dann schliesslich, er sei alleine gewesen und die anderen zu dritt. So gab er auch vorerst an, gar nicht mit dem Privatkläger gesprochen haben zu können, weil ihn dieser gleich mit dem Pfefferspray attackiert habe, sagte in der folgenden Einvernahme hingegen abweichend aus, er habe mit dem Privatkläger gesprochen, als dieser unvermittelt den Pfefferspray gezückt habe.