Schliesslich steigerten sich seine Aussagen von Besprühen mit einem Pfefferspray zu Schlägen mit den Händen bis hin zu Schlägen mit einem Messer und gar noch Fusstritten. Weiter gab der Beschuldigte vorerst an, alleine mit dem Privatkläger draussen gewesen zu sein, sprach in einer späteren Einvernahme aber davon, der Privatkläger sei in Begleitung von AH.________ gewesen und die beiden hätten ihn eingeklemmt. An der Hauptverhandlung schilderte er dann schliesslich, er sei alleine gewesen und die anderen zu dritt.