85 VW Tiguan am Tatort befand, welcher von einem Freund des Beschuldigten 1 gelenkt wurde. Bestritten ist hingegen, ob der Beschuldigte 1 den Straf- und Zivilkläger am Arm gepackt und im Gesicht gekratzt und diesem hierbei eine Verletzung auf der rechten Stirnseite von total 1.5 cm Länge beigefügt habe. Bestritten ist weiter auch, ob der Beschuldigte 1 dem Straf- und Zivilkläger ein Fahrrad angeworfen und diesem eine Verletzung am Schienbein zugefügt haben soll. Da dieser Sachverhalt aber nicht angeklagt ist, wird nachfolgend nicht weiter darauf eingegangen werden.