in Biel zufällig begegnet sind und der Beschuldigte 1 den Straf- und Zivilkläger aufforderte, aus dem Laden mit ihm nach draussen zu kommen, um zu reden. Weiter ist unbestritten, dass es draussen beim Aufeinandertreffen zwischen den beiden zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen ist, anlässlich welcher der Straf- und Zivilkläger den Beschuldigten 1 mit Pfefferspray besprüht und diesen geschubst hat, sodass der Beschuldigte 1 auf Fahrräder bei den Fahrradständern gefallen ist. Vom Beschuldigten 1 weiter eingestanden ist, dass sich ein schwarzer