10.5 Konkrete Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt 10.5.1 Zu Ziff. I.4. der Anklageschrift (tätliche Auseinandersetzung vom 25. Januar 2019) Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass sich der Beschuldigte 1 und der Straf- und Zivilkläger am Abend des 25. Januar 2019 beim AN.________ Laden vis-à-vis des Restaurants AO.________ in Biel zufällig begegnet sind und der Beschuldigte 1 den Straf- und Zivilkläger aufforderte, aus dem Laden mit ihm nach draussen zu kommen, um zu reden.