Die Generalstaatsanwaltschaft führte aus, es sei unbestrittenermassen am 25. Januar zu einer Auseinandersetzung gekommen. Die Aussagen des Beschuldigten 1 seien durchzogen von Widersprüchen und Unstimmigkeiten. So habe er an der tatnächsten Einvernahme ausgesagt, dass er danach das Taxi nach Hause genommen habe und dann wieder an den Tatort zurückgekehrt sei, wo es dann zu einer weiteren Auseinandersetzung gekommen sei. Später habe er seine Version geändert. Die Aussagen zur Tathandlung würden von Besprühen mit Pfefferspray bis hin zu Schlägen mit den Händen, zu Werfen mit einem Messer und Tritten gehen.