Er habe einen Pfefferspray dabei gehabt. Diesen habe er dann eingesetzt und dem Beschuldigten 1 einen kleinen Schups gegeben. Das sei alles. Die Polizei habe ein Foto von dieser Verletzung der Stirn genommen. Diese sei ungefähr drei cm gross gewesen. Die Verletzung sei durch einen Schlag mit den Händen des Beschuldigten 1 entstanden. Der Beschuldigte 1 habe geschlagen und es habe eine Schürfung geben (pag. 1891 ff.). 10.3.3 Aussagen von AH.________ und der Straf- und Zivilklägerin Auf die Zusammenfassungen der Vorinstanz betreffend die Aussagen von AH.