1404 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Straf- und Zivilkläger zu Protokoll, am 25. Januar 2019 – zum Zeitpunkt des Zwischenfalls – habe er Besuch aus Italien gehabt. Sie seien zusammen in einem Café gesessen. Er lebe seit 30 Jahren in Biel und sie hätten ein Sandwich essen wollen. Der Beschuldigte 1 sei hineingekommen und habe ihn laut angeschrien und sei dann tätlich geworden. Er (der Straf- und Zivilkläger) habe eine Verletzung im Stirnbereich erlitten. Er habe versucht, den Beschuldigten 1 zu beruhigen. Er habe einen Pfefferspray dabei gehabt.