Er (der Beschuldigte 1) habe sich gewehrt. Der Straf- und Zivilkläger habe ausgesagt, dass er von ihm geschlagen worden sei. Es gäbe zwei Zeugen, welche gesehen hätten, dass der Straf- und Zivilkläger gegen ihn einen Spray eingesetzt habe. Er habe die Namen dieser Zeugen der Verteidigung gegeben (pag. 1897 ff.). 10.3.2 Aussagen des Straf- und Zivilklägers Auf die zutreffenden Zusammenfassungen der Vorinstanz betreffend die Aussagen des Straf- und Zivilklägers kann verwiesen werden (pag. 1404 ff.).