83 habe ihn am Arm gepackt und gesagt, sie sollen nach draussen gehen, um zu sprechen. Der Straf- und Zivilkläger habe das Pfefferspray benützt und er habe eine Kopfverletzung davongetragen. Er sei wegen dem Vorfall zur Polizei gegangen und habe eine Anzeige gegen den Straf- und Zivilkläger und AH.________ eingereicht. Er sei ins Spital gegangen und dort sei sein Kopf genäht worden. Die Ärzte hätten festgestellt, dass Pfefferspray gegen ihn eingesetzt worden sei.