Im Januar 2019 hätten sie die Auseinandersetzung gehabt und es sei zu Schlägen und dergleichen gekommen. Der Straf- und Zivilkläger habe auf seine Anrufe nicht reagiert und die Hälfte für sich behalten. Er habe vom Straf- und Zivilkläger Schläge erhalten. Er sei ins Café gegangen und habe mit ihm sprechen wollen. Der Straf- und Zivilkläger