140 und Ordner V pag. 1118 f.] und Urteil der Aussenstelle Moutier vom 16. September 2020 gegen den Straf- und Zivilkläger [Ordner VI pag. 1220 ff. ff.]) durch die Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1400 f.). 10.3 Aussagen 10.3.1 Des Beschuldigten 1 Es kann auf die zutreffenden Zusammenfassungen der Vorinstanz verwiesen werde (pag. 1401 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung sagte der Beschuldigte 1 aus, es habe eine Auseinandersetzung betreffend der zehn Kilogramm gegeben. Im Januar 2019 hätten sie die Auseinandersetzung gehabt und es sei zu Schlägen und dergleichen gekommen.