(Ort) der falschen Anschuldigung, eventualiter der üblen Nachrede, subeventualiter der Verleumdung zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers schuldig gemacht zu haben, indem er gegenüber der Kantonspolizei Bern sowie der Staatsanwaltschaft ausgesagt habe, dass der Straf- und Zivilkläger im Oktober 2018 10 kg Marihuana [recte: Haschisch] von ihm erhalten und diese behalten habe, ohne sie zu bezahlen, und dass dieser es weiterverkauft habe. Diese Aussagen habe der Beschuldigte 1 getroffen, obwohl er gewusst habe, dass er dieses Marihuana niemals dem Straf- und Zivilkläger übergeben habe.