Wie die Vorinstanz ausführte, blieb der vom Beschuldigten 1 angestrebte Nötigungserfolg jedoch aus. Der Straf- und Zivilkläger und der Beschuldigte 1 haben übereinstimmend ausgesagt, dass die Schuld von CHF 10'000.00 nach wie vor nicht beglichen wurde und der Straf- und Zivilkläger gab auch mehrmals an, nicht die Absicht zu hegen, diese Schuld jemals begleichen zu wollen. Weiter hat das unangefochten gebliebene Beweisergebnis ergeben, dass der Straf- und Zivilkläger im Oktober 2018 nicht, wie vom Beschuldigten 1 behauptet, zehn Kilogramm Haschisch übernommen hat.