Subsumtion Wie aus dem Beweisergebnis erhellt, setzte der Beschuldigte 1 den Straf- und Zivilkläger zwischen dem 1. September 2018 und dem 5. Oktober 2018 unter Druck, ihm entweder die CHF 10'000.00 zurückzubezahlen oder aber für diesen ein weiteres Mal ein Kilogramm Marihuana im Wert von CHF 5'000.00 zu verkaufen und noch CHF 5'500.00 zu bezahlen. Er verknüpfte diese Forderung schliesslich mit der Androhung ernstlicher Nachteile für den Straf- und Zivilkläger und dessen Familie wie bspw. das Entführen und Schlagen dessen Sohnes und Ehefrau, sowie mit Todesdrohungen gegenüber dem Straf- und Zivilkläger selber und dessen Sohn.