81 9.8 Rechtliche Würdigung 9.8.1 Zu Ziff. I. 2 der Anklageschrift (Nötigung, evtl. Erpressung, subeventualiter Drohung) 9.8.2 Würdigungsvorbehalt und allgemeine rechtliche Grundlagen Anlässlich der Berufungsverhandlung beschloss die Kammer die angeklagte Nötigung eventuell als versuchte Nötigung zu würdigen (Art. 344 StPO). Weiter kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz betreffend Versuch nach Art. 22 StGB (pag. 1348) und Nötigung nach Art. 181 StGB verwiesen werden (pag. 1397 f.). 9.8.3 Subsumtion