_, welcher stets von 2 kg Marihuana und Schulden von CHF 10'000.00 sprach, sprach der Beschuldigte in Abweichung zu seinen unglaubhaften Aussagen hinsichtlich Übergabe von 10 kg Haschisch an G.________ und AH.________ unter der vorangehenden Ziffer nun neu plötzlich von 10 kg Marihuana, die übergeben worden sein sollen. Weiter ist anzumerken, dass der Beschuldigte selbst die Beschimpfungen gegenüber G.________ erst eingestanden hat, als diesem die entsprechenden vorliegenden Nachrichten vorgehalten wurden. Demgegenüber sind die Aussagen von G._____