Der Beschuldigte 1 habe ihm zwei Kilogramm Marihuana auf Kommission gegeben und von ihm CHF 10'000.00 dafür verlangt. Er habe aber kein Geld gehabt und daher habe ihn der Beschuldigte 1 bedroht. Die Akten betreffend die Drohungen würden sich bei der Polizei befinden. Der Beschuldigte 1 habe z.B. gesagt, er werde seinen Sohn oder die Frau entführen. Er habe noch immer Angst vom Beschuldigten 1. Auf die Frage, wieso er immer noch Angst vor dem Beschuldigten 1 habe, verweist der Straf- und Zivilkläger auf die Einvernahme der Straf- und Zivilklägerin anlässlich der Berufungsverhandlung, resp. deren Schilderung.