78 Betreffend die Zusammenfassung der Aussagen kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1394 ff.). An der Berufungsverhandlung bestätigte der Straf- und Zivilkläger, mit dem Beschuldigten 1 Drogengeschäfte gemacht zu haben. Er habe bis im Mai 2018 mit Drogen Geschäfte gemacht, aber aufgehört, als die Polizei im Mai 2018 bei ihm zwei Kilogramm Marihuana gefunden habe. Der Beschuldigte 1 habe ihm zwei Kilogramm Marihuana auf Kommission gegeben und von ihm CHF 10'000.00 dafür verlangt.