Nachrichten [Ordner III pag. 78 und 213]) durch die Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1393). 9.4 Aussagen 9.4.1 Des Beschuldigten 1 Grundsätzlich kann auf die zutreffenden Zusammenfassungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1393 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte 1 zusammengefasst an, es habe einen Streit mit dem Straf- und Zivilkläger gegeben. Es sei um die zehn Kilogramm Haschisch gegangen sein. Der Straf- und Zivilkläger habe diese zehn Kilogramm gestohlen und er habe gesagt, er habe mit diesen zehn Kilogramm nichts zu tun. Der Portugiese habe gesagt, dass er dies von ihm wolle.