Das Drogengeschäft war seine Haupteinnahmequelle. Der Beschuldigte 1 war von der Sozialhilfe abhängig und hat gemäss seinen eigenen Angaben dann gehandelt, wenn es ihm finanziell schlechter gegangen ist und er grössere Anschaffungen habe machen oder Rechnungen bezahlen müssen (Ordner III pag. 207). So hat er den Drogenhandel nicht gemeldet und insbesondere dann betreiben, als der Sozialdienst eine Weile das Budget nicht mehr ausbezahlte (Order III pag.