Die Aussagen des Beschuldigten zum Gewinn sind jedoch widersprüchlich und unglaubhaft. So gab er am 26. Januar 2019 an, er habe für zehn Kilogramm Haschisch, welche er von einem in Spanien wohnhaften Portugiesen oder Rumänen erhalten habe, CHF 25'000.00 bezahlt, um sie dann dem Straf- und Zivilkläger für CHF 26'000.00 weiterverkaufen und damit einen Gewinn von CHF 1'000.00 für zehn Kilogramm Haschisch erzielen wollen. Vorher habe er mit diesem Portugiesen oder Rumänen schon drei Geschäfte zu fünf Kilogramm Haschisch gemacht.