I.1. 2. Abschnitt der Anklageschrift) und dem Besitz von 1'942 Gramm Haschisch und Anstaltentreffen zum Verkauf (Ziff. I.1. 3. Abschnitt der Anklageschrift) vom Beschuldigten 1 nicht bestritten. Es ist daher folgend zu prüfen, welchen Gewinn der Beschuldigte 1 mit dem Verkauf erzielte, resp. erzielen wollte. Der Beschuldigte 1 sagte aus, er habe pro Kilogramm bei seinem Lieferant CHF 1'500.00 bezahlen müssen (Ordner III pag. 207). Der Beschuldigte 1 hatte kein Interesse, diesbezüglich eine falsche Aussage, resp. einen anderen Preis für den Kauf anzugeben.