Die Kammer geht daher von einem angestrebten Gewinn aus dem Kauf und Verkauf von 9'970 Gramm Marihuana von mindestens CHF 10'967.00 aus. Der effektiv erzielte Gewinn beträgt CHF 8'767.00 unter Berücksichtigung, dass zwei Kilogramm (noch) nicht bezahlt wurden. 8.4.3 Zu Ziff. I.1. 2. und 3. Abschnitt der Anklageschrift Wie bereits ausgeführt, werden die Mengen von Erwerb sowie Verkauf zwischen dem 1. Januar 2017 und 17. Mai 2018 in Biel und in AF.________ von 19'870 Gramm Haschisch (Ziff. I.1. 2. Abschnitt der Anklageschrift) und dem Besitz von 1'942 Gramm Haschisch und Anstaltentreffen zum Verkauf (Ziff.