Anklageschrift und die errechneten Gewinne beim Haschischhandel zu Gunsten des 73 Beschuldigten 1 an, der Gewinn des Marihuanaverkaufs dürfte pro Kilo ebenfalls bei CHF 1'100.00 gelegen haben (pag. 1386). Dass Marihuana in grösseren Mengen sowohl beim Einkauf wie auch beim Weiterverkauf günstiger sein dürfte, kann als gerichtsnotorisch angesehen werden. Auf die glaubhaften Aussagen des Straf- und Zivilklägers, wonach er CHF 5'000.00 pro Kilogramm und für die zwei Kilogramm CHF 10'000.00 bezahlt habe (Ordner III pag. 161) kann abgestellt werden.