Die Straf- und Zivilklägerin konnte schlüssige und detailreiche Antworten geben, welche sie nicht so gesagt hätte, wenn sie nicht der Wahrheit entsprechen würden. So sagte sie glaubhaft aus, dass die Polizei am Domizil des Beschuldigten 1 und dessen Ehefrau finde, wonach sie suche. Der Beschuldigte 1 verstecke die Drogen dort, denn er komme nicht mehr zu ihr. Er und seine Frau würden in Trennung leben, damit die Polizei keinen Verdacht schöpfe, dass er bei seiner Frau Drogen verstecke (Ordner III pag. 182). So gab sie auch ein weiteres ehemaliges Drogenversteck an AI.