________ und Verkauf dieser Menge zum Preis von CHF 2'600.00/kg, hiervon 4'870 Gramm an seinen Untergeordneten Straf- und Zivilkläger sowie die anderen 15'000 Gramm an seinen Untergeordneten AH.________ für einen Gewinn von CHF 1'100.00/kg, ausmachend einen Gewinn von insgesamt mind. CHF 21’857.00 erzielte (Ziff. I.1. 2. Abschnitt der Anklageschrift). Sodann ist zu prüfen, ob der Beschuldigte 1 die 1'942 Gramm Haschisch, für welche der Besitz und ein geplanter Weiterverkauf nicht bestritten wird, mit einem Gewinn von CHF 1'100.00/kg weiterverkaufen wollte (Ziff. I.1. 3. Abschnitt der Anklageschrift).