I.1. 1. Abschnitt der Anklageschrift ist daher zu prüfen, ob der Beschuldigte 1 zum Preis von CHF 5'000.00/kg 9'970 Gramm Marihuana dem Strafund Zivilkläger für einen Gewinn von mind. CHF 1'100.00/kg, ausmachend total einen Gewinn von mind. CHF 10'967.00, verkaufte. Weiter ist zu prüfen, ob der Beschuldigte 1 durch Erwerb von mind. 19'870 Gramm (29'870 Gramm abzüglich des unbestrittenermassen nicht stattgefundenen Verkaufs von 10 Kilogramm) Haschisch zu einem Preis von CHF 1’500/kg von seinem Chef AG.__