Aus diesen Aussagen würden sich die CHF 1'100.00 pro Kilo Gewinn ergeben. Dies sei aber nicht richtig, da die Qualitäten immer anders waren. Diese sog. CHF 1'100.00, welche angeblich eingestanden seien, seien nicht eingestanden. G.________ habe irgendetwas ausgesagt, was nicht stimme (pag. 155). Der Beschuldigte habe aber ausgesagt, dass er pro Kilo Haschisch einen Gewinn von CHF 250.00 bis CHF 500.00 realisiere. Für die kleinen Dosen Marihuana habe ein Gewinn von bis zu CHF 1'500.00 realisiert werden können. Er habe aber in grossen Dosen verkauft und daher sei eine andere Berechnung vorzunehmen.