71 aus dem Dossier nicht heraus, woher der Gewinn von CHF 1'100.00 pro Kilo genommen werde. Auf pag. 208 des Betäubungsmitteldossiers sei die Frage gestellt worden, wonach gemäss den Aussagen bei der Polizei er G.________ 10 kg zu einem Preis von 26'000.00 verkauft habe und er ja gesagt habe. Weiter hätten sie ihn gefragt, dass er pro Kilo seinem Lieferanten CHF 1'500.00 habe bezahlen müssen und sich daraus ein Gewinn von CHF 1'100.00 pro Kilo ergebe. Aus diesen Aussagen würden sich die CHF 1'100.00 pro Kilo Gewinn ergeben.