Für die 3x5 kg Haschisch habe er pro 5 kg CHF 500.00 erhalten. In den grossen Quantitäten sei die Marge, resp. der Gewinn viel kleiner. Man sei also weit vom Gewinn entfernt, welcher gefordert werde, um eine schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz anzunehmen. Es gehe