_ übergeben worden seien, wisse er nichts. Der Beschuldigte 1 habe ihm im Sommer 2018 zwei Kilo (Marihuana) auf Komission gegeben. Danach habe er von ihm CHF 10'000.00 verlangt. Er habe aber kein Geld gehabt, daher habe ihn der Beschuldigte 1 bedroht. Auf die Frage, ob es auch einen Verkauf von zehn Kilo Haschisch an ihn oder AH.________ gegeben habe, sagte der Straf- und Zivilkläger, er habe weder zehn Kilos noch andere Kilos gesehen. Er habe im Jahr 2017 und 2018 nur vom Beschuldigten 1 Dogen bezogen. Einmal habe er 50 Gramm und einmal 100 Gramm bezogen. Es sei aber immer anders gewesen. Normal seien 50 oder 100 Gramm gewesen.