und einem anderen Drogenhändler aus Portugal gegeben, welcher dieses in die Schweiz gebracht und im Raum Biel verkauft habe. G.________ sei ins Gefängnis gekommen und nachdem er aus dem Gefängnis entlassen worden sei, habe er Angst gehabt, den aus Portugal zu kontaktieren. G.________ sei dann zum Beschuldigten 1 gekommen. Es sei um dreimal je fünf Kilo gegangen. Er habe diese an AH.________ weitergegeben und je CHF 500.00 dafür erhalten. Beim letzten Mal habe AH.________ zu ihm gesagt, dass er ein Kunde habe, welcher zehn Kilo wolle. Er sei dann zu diesem gegangen und AG.