69 In Ziff. I. 1. 3. Abschnitt der Anklageschrift wird dem Beschuldigten 1 schliesslich vorgeworfen, sich am 30. April 2019 an der M.________(Strasse) in N.________(Ortschaft) durch Besitz von 1'942 Gramm Haschisch in der Absicht, dieses weiterzuverkaufen und einen Gewinn von CHF 1'100.00/kg zu erzielen, der qualifizierten Widerhandlungen gegen das BetmG schuldig gemacht zu haben. 8.2 Objektive Beweismittel 8.2.1 Allgemeines