Damit hat sich der Beschuldigte 2 spätestens ab diesem Zeitpunkt dem Tatentschluss des Beschuldigten 1 angeschlossen, die Straf- und Zivilklägerin schlagen zu gehen. Weiter hat er sich auch im Schlafzimmer aktiv an der eigentlichen Tatausführung beteiligt, indem er der Straf- und Zivilklägerin vier bis fünf Fusstritte an den Unterkörper verpasste, während der Beschuldigte 1 auf der wehrlosen Strafund Zivilklägerin sass und diese an den Haaren und am Hals packte und hielt, sowie ihr mehrere Faustschläge ins Gesicht und an den Kopf verpasste. Anschliessend verliessen die beiden Beschuldigten den Tatort gemeinsam und der Beschuldigte 2 fuhr den Beschuldigten 1 nach Hause.