Subsumtion und Fazit der Kammer Wie die Vorinstanz treffend ausführte und beweismässig erstellt ist (vgl. Ziff. 7.4.3 ff.) hatte der Beschuldigte 2 im Zeitpunkt, als er sich dazu entschloss den Beschuldigten 1 in der Nacht vom 27. April 2017 zur Straf- und Zivilklägerin zu fahren, Kenntnis von