64 Festhalten des Kopfes nicht darauf vertrauen, dass seine heftigen Faustschläge gegen das Gesicht in den Bereich von sensiblen Organen und Nerven nur zu einfachen Verletzungen führen würden. Wie auch die Vorinstanz ausgeführt hat, konnte der aus Rache wegen dem Vorfall am Vortag mit seiner Tochter handelnde Beschuldigte 1 die von ihm ausgehende Gefahr weder dosieren noch kalkulieren. Dies umso mehr, als sein Alkoholkonsum den Eventualvorsatz nicht entfallen lässt.