Subsumtion und Fazit der Kammer Der Beschuldigte 1 drang in der Nacht vom 27. April 2017 mit Gewalt in die Wohnung der Straf- und Zivilklägerin ein und führte mehrere heftige Faustschläge gegen den Kopf und das Gesicht der wehrlos im Bett auf dem Rücken liegenden und ausgelieferten Straf- und Zivilklägerin aus. Da der Beschuldigte 1 die Straf- und Zivilklägerin zusätzlich am Hals und an den Haaren packte resp. deren Kopf noch festhielt, führt dies im konkreten Fall nicht dazu, dass die Schläge auf der nachgebenden Matratze abgefedert wurden.