Anlässlich der Berufungsverhandlung fünf Jahre nach dem Vorfall machte sie geltend, sie könne wegen der Nase nicht mehr richtig atmen. Weiter hatte die Straf- und Zivilklägerin nicht nur anlässlich des Vorfalls grosse Angst, was das spontane Urinieren auslöste, sondern die Handlungen der beiden Beschuldigten haben auch psychische Folgen bei ihr ausgelöst, welche eine psychotherapeutische Behandlung notwendig machten. An den posttraumatischen Belastungsstörungen (Panikattacken und Schlafstörungen) litt die Straf- und Zivilklägerin noch anlässlich der Berufungsverhandlung. In welchem