1347 f.). ii. Vorprüfung unvollendete schwere Körperverletzung resp. Versuch Auf die zutreffenden rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz kann verwiesen werden (pag. 1348 f.). Wie auch die Vorinstanz angenommen hat, ist das Mass einer einfachen Körperverletzung gemäss der Rechtsprechung zu Art. 123 StGB mit Blick auf die diversen Arztberichte und Fotos bei Weitem erfüllt.