Die Straf- und Zivilklägerin erlitt durch die Schläge bzw. Tritte der beiden Beschuldigten die dokumentierten Verletzungen. Der Beschuldigte 1 entwendete und zerstörte ausserdem noch das iPhone 7 Plus der Straf- und Zivilklägerin im Wert von CHF 1'019.00, ehe die beiden Beschuldigten gemeinsam die Wohnung wieder verliessen und der Beschuldigte 2 den Beschuldigten 1 an dessen Domizil zurückchauffierte. 7.5 Rechtliche Würdigung 7.5.1 Betreffend den Beschuldigten 1 a. Versuchte schwere Körperverletzung evtl. einfache Körperverletzung i. Rechtliche Grundlagen Den Tatbestand der schweren Körperverletzung gemäss Art.