_ war aufgebracht und wütend, als er sich zur Privatklägerin begab. Die Gewalttat ist als Racheakt der beiden Beschuldigten zu verstehen, um die verletzte Ehre der Familie A.________ wiederherzustellen. Auch C.________ war wütend auf die Privatklägerin, welche seine Verlobte und sein ungeborenes Kind bedroht haben soll. Ausserdem war auch er zukünftiges Mitglied der Familie A.________ hat als Hauptgrund zusätzlich angegeben, er habe das Telefon der Privatklägerin zerstören wollen. Daraus geht insbesondere hervor, dass A.____