Es finden sich aber auf beiden Seiten des Bettes Fussabdrücke und dass sich die Straf- und Zivilklägerin nach fünf Jahren nicht mehr genau erinnern, resp. gar die andere Seite des Körpers angibt, spricht dafür, dass sie weder zielgerichtet noch konstruiert aussagt, sondern sich glaubhaft versucht zu erinnern. Wie bereits die Vorinstanz ausführte, sind ihre Aussagen insbesondere deshalb erstaunlich, als dass sie zum Zeitpunkt des Vorfalls nachweislich zusätzlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie Alkohol stand. Trotz dem schockierenden Ereignis und der gegen sie angewandten rohen