Hingegen vermag der mit angewinkelten Beinen auf ihr sitzende Beschuldigte die Beine der Privatklägerin nicht abzudecken. Damit liegen insbesondere die Unterschenkel der Privatklägerin für die Fusstritte des seitlich links neben ihr stehenden C.________ vollständig frei. Das Gericht hat damit keinerlei Zweifel, dass sich der Vorfall entsprechend den Aussagen der Privatklägerin abgespielt hat.