Bei dieser handelt es sich um eine etwa entsprechend der Beinlängsachse verlaufende, strichförmige, ca. 4 cm lange, oberflächliche Hautabschürfung mit zum Körper hin abgeschobenen, anhängenden Oberhautschüppchen (Ordner I pag, 238 in fine). Gemäss Beurteilung der Rechtsmediziner seien die festgestellten Verletzungen – inklusive derer an den Extremitäten – allesamt frisch und